Häufige Anfragen
Immer wieder erreichen mich Anfragen zu der Anzahl der möglichen Kenntnisprüfungen. Dabei ist es ganz klar durch die Gesetze vorgegeben.
Zahnmedizin
Anzahl der Wiederholungen ist (noch) unbegrenzt, auch wenn einige Approbationsbehörden anderer Meinung sind.
Humanmedizin
Anzahl der Wiederholungen begrenzt auf zwei Prüfungsversuche. Somit ist nach insgesamt drei Prüfungsversuchen Schluss.
Fachsprachprüfungen können beliebig oft wiederholt werden.