ZM neue Rechtslage Kenntnisprüfung

Neue Rechtslage ab dem 1.10.2020
Die Kenntnisprüfung besteht aus drei Abschnitten, die nacheinander abzulegen sind:

1.) schriftlich 2.) mündlich 3.) praktisch.

Mündlich und praktisch dürfen nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangehende Abschnitt bestanden wurde.

schriftlich:
Im schriftlichen Abschnitt der Kenntnisprüfung hat die antragstellende Person unter Aufsicht eine schriftliche Behandlungsplanung für eine Befundsituation zu erstellen. Sie hat dazu auf der Grundlage der vorhandenen Modellunterlagen, des Röntgenbefundes, des Parodontalstatus und unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel innerhalb von 45 Minuten mindestens zwei Behandlungsvorschläge schriftlich zu entwickeln und zu begründen.

mündlich:
Prüfungsgespräch zwischen 60 und 90 Minuten pro Antragsteller zu folgenden Prüfungsgegenständen.
Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, MKG-Chirurgie, Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzen, Prävention, Restauration; Ergänzungen durch Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung)

praktisch:
Prothetik dauert 2 Stunden; Zahnerhaltung weitere 2 Stunden; Oralchirurgie/MKG-Chirurgie eine weitere Stunde, also wird die praktische Prüfung insgesamt eine Dauer von 5 Stunden haben

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