BW Baden-Württemberg Statistik über die Anerkennung von Drittstaaten-Arztdiplomen

Anfrage über das Portal  FragDenStaat

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Approbationsbehörde für das Land Baden-Württemberg für die Erteilung der Approbation an Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung landesweit zuständig.

 


Zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen folgendes mit:

• wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in BW werden jährlich gestellt?

In den Jahren 2014 bis 2018 wurden jährlich durchschnittlich 910 Anträge auf Erteilung der Approbation von Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer Ausbildung in Drittstaaten und durchschnittlich 494 Anträge von Antragstellerinnen/Antragstellern mit einer EU-Ausbildung gestellt.

• wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung) abgelehnt?

Aus formalen Gründen könnten Fälle abgelehnt werden, bei denen die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht nachgewiesen werden konnte. In der Praxis ist dies jedoch nur in wenigen, statistisch nicht relevanten Einzelfällen, erfolgt.

• wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms?

Im Zeitraum von 2014 bis 2018 wurden jährlich durchschnittlich 754 Approbationen (EU- und Drittstaatsausbildungen) erteilt. Eine Differenzierung der erteilten Approbationen an Antragstellerinnen/Antragsteller aus EU- oder Drittstaaten erfolgt nicht, da auf die Erteilung der Approbation ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachgewiesen ist und es insoweit auf die Art der Ausbildung (EU oder Drittstaatsausbildung) nicht ankommt.

• wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?

Die Ärztekammern in Baden-Württemberg haben seit Mitte 2015 insgesamt 4.052 Fachsprachprüfungen durchgeführt. Davon waren 3.147 Erstprüfungen. Die Erstprüfung haben 2.301 Prüflinge bestanden.

• wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?

Im Jahr 2018 haben 498 Antragstellerinnen und Antragsteller an der Kenntnisprüfung teilgenommen. 394 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Kenntnisprüfung bestanden, 104 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Kenntnisprüfung nicht bestanden.

Im Jahr 2017 haben 606 Antragstellerinnen und Antragsteller an der Kenntnisprüfung teilgenommen. 509 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Kenntnisprüfung bestanden, 97 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Kenntnisprüfung nicht bestanden.

• wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw. in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat?

Die Gutachten kommen überwiegend zu dem Ergebnis, dass eine gleichwertige ausländische Ausbildung nicht vorliegt. Statistisch wird dies jedoch nicht erfasst. Die Zahl derer, die nach Gutachterentscheidung noch die Kenntnisprüfung ablegen müssen, liegt bei ca. 70 bis 80 %.

• bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?

Dies ist sehr vom Einzelfall abhängig und kann deshalb nicht exakt bestimmt werden. Schätzungsweise beträgt die Bearbeitungsdauer für Ärztinnen und Ärzte mit Drittstaatsausbildungen nach Vorlage der vollständigen Dokumente bis zur abschließenden Entscheidung über die Approbation derzeit ca. ein bis anderthalb Jahre, wobei die Dauer insbesondere auch davon abhängt, ob nach der Gleichwertigkeitsprüfung durch ein Gutachten auch noch eine Kenntnisprüfung zu ab solvieren ist.

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