Danke an den WDR für diesen Bericht
Wer im Zuständigkeitsgebiet der Ärztekammer Westfalen-Lippe als ausländische Ärztin oder ausländischer Arzt arbeiten möchte, muss für einen erfolgreichen Approbationsantrag eine Fachsprachenprüfung bestehen. Allerdings liegen die Anforderungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe wohl weit über den Ansprüchen der Sprachtests anderer Ärztekammern. Die hohen Anforderungen sollen zu mehr Patientensicherheit beitragen und eine bestmögliche Kommunikation ermöglichen, so die Ärztekammer am Freitag (13.10.2017) gegenüber dem WDR.
Die Ärztekammer Westfalen Lippe in Münster führt etwa 1.000 Prüfungen pro Jahr durch. Nicht einmal jeder Zweite besteht den Test aus Patientengespräch, Diagnose und schriftlicher Dokumentation.
Umgehen des Tests ist möglich
Allerdings lassen sich die Qualitätsansprüche der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster auch aushebeln. Bei ausländischen Ärzten ist es mittlerweile üblich, den Sprachtest an einer anderen Ärztekammer zu absolvieren und diesen dann in Münster anerkennen zu lassen. Diese Vorgehensweise ist vollkommen legal und es drängt sich aus diesem Grund die Frage auf, warum die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Tests so schwierig gestaltet. Sie simuliert in ihren aus drei Teilen bestehenden Sprachtests ein Arzt-Patienten-Gespräch, ein Arzt-Arzt-Gespräch sowie das Erstellen eines Arztberichts.
Keine bundesweiten Standards
Die Durchfallquote liegt in Münster bei fast 60 Prozent. Ganz anders etwa bei der sächsischen Ärztekammer: gerade einmal 18 Prozent. In Berlin sind es 28 Prozent. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe will die Hürden hoch halten, auch wenn Ärzte dringend gebraucht werden.
„Wir legen Wert auf Qualität, in der Patientenversorgung ist die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ganz wichtig, und wenn die nicht gewährleistet ist, können wir die Ärzte nicht zulassen„, erklärt Volker Heiliger von der Kammer in Münster.
Jede Ärztekammer hat unterschiedliche Prüfungsinhalte. Ob überhaupt und in welchem Umfang fachsprachliche Kenntnisse der Mediziner abgefragt werden, ist von Ärztekammer zu Ärztekammer unterschiedlich. So tritt beispielsweise für Ärzte, die im Bundesland Thüringen eine Approbation erhalten wollen, die Notwendigkeit einer einheitlichen Fachsprachenprüfung erst ab Januar 2018 in Kraft. Bislang wurden dort vom Landesverwaltungsamt sämtliche von ausländischen Ärzten vorgelegte Sprachzertifikate einzeln geprüft.