Ärztekammer will Gesetzesänderung

Antrag auf Gesetzesänderung


Es ist schon ganz heftig, wenn der Deutsche Ärztetag in seiner Jahresversammlung einen Antrag für eine Gesetzesänderung beschliesst. Nach diesen Vorstellungen sollen Mediziner aus den Drittstaaten in einem Approbationsverfahren die Prüfungen des 2. und 3. Staatsexamens ablegen.

Dazu sollte man wissen, dass auch die deutschen Absolventen des Medizinstudiums eine hohe Durchfallquote in diesen Prüfungen haben. Erschwerend kommt für die Kollegen aus den Drittstaaten hinzu, dass es ganz wesentlich auf einwandfreie Deutschkenntnisse ankommt, die deutlich über dem Niveau der Fachsprachprüfung liegen sollen.

Wie soll das ganze denn in der Praxis aussehen?



Man stelle sich vor, dass zum Beispiel ein ausländischer Kollege, Spezialist mit 15-jähriger Klinik Erfahrung in einer Klinik in Deutschland dringend gebraucht wird. Das könnte es in Zukunft so dann nicht mehr gehen, wenn diese Gesetzesänderung überhaupt irgendwann einmal kommen sollte. Selbst ein Spezialist, der dringend von einer Klinkk gebarucht wird, hat keine Chance das dritte Staatsexamen abzulegen, weil er in seiner 15-jährigen Laufzeit viele Bereiche nicht mehr gebraucht hat. Er hat halt seine Erfahrungen in seinem Spezialgebiet gemacht.

 


Ich habe zu diesem Thema einen Film bei youtube eingestellt, der den derzeitigen Stand (Mai 2018) beschreibt.

Bundesärztekammer will Prüfungsmaßstab für Mediziner aus Drittstaaten verschärfen und fasst Beschluss, eine Gesetzesänderung zu beantragen.
Sie finden das Video hier — >
Sachverständiger Gerner zum Beschluss des Deutschen Ärztetages


 

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